Buchsbaumzünsler: Entsorgung von Grüngutabfällen

Bisher mussten Grüngutabfälle, welche vom Buchsbaumzünsler befallen sind, verpackt in starken Säcken über den Restmüll entsorgt werden.

Aufgrund der mittlerweile nicht mehr zu stoppenden Verbreitung des Schädlings hat der Landkreis Kulmbach nunmehr entschieden, dass sämtliche Grüngutabfälle, die durch den Befall des Buchsbaumzünslers entstehen, auf den Grüngutanlagen entsorgt werden dürfen. Hier natürlich unverpackt.

Eine Kompostierung im eigenen Garten wird aufgrund der fehlenden Hygienisierung (Abtöten von Schädlingen und Sporen) nicht empfohlen.