Grundsteuerreform

Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer wurde reformiert. Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Stichtag: 1. Januar 2022) eine Grundsteuererklärung einreichen.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.