Satzungen und Verordnungen

Unmittelbar geltende Verordnungen des Landkreises Kulmbach

Für einige Rechts- und Aufgabengebiete gelten die auf der Homepage des Landkreises Kulmbach veröffentlichten und im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach öffentlich bekanntgemachten Verordnungen und Satzungen. Unter anderem Abfallwirtschafts- und Gebührensatzungen.

Satzungen und Gebühren anderer Wasserversorger und Entwässerungseinrichtungsbetreiber im Gemeindegebiet

Für den Ortsteil Hutschdorf ist für die Entwässerung der Abwasserverband Friesenbachtal zuständig, eigenes Satzungsrecht: Kontakt

Nachfolgende Ortsteile besitzen eine selbständige Versorgung mit eigener Abrechnung / Satzungsrecht:

  • Ortsteil Tannfeld, Lochau und Leesau durch „Sanspareil-Gruppe“: Kontakt
  • Ortsteil Alladorf durch „Wasserverband Jägersbrunn“: Kontakt
  • Ortsteil Trumsdorf durch „Wassergenossenschaft Trumsdorf“: Kontakt

Ortsrecht des Marktes Thurnau

Satzungen zu den Entwässerungseinrichtungen

Gemeindegebiet Thurnau (ohne Lochautal)

Ur-Satzung und 1. – 3. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des Marktes Thurnau:

Markt Thurnau – Gebiet Lochautal

Ur-Satzung und 1. – 3. Änderung der Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Thurnau für die Gemeindeteile Tannfeld, Lochau, Alladorf und Trumsdorf:

Verordnungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Öffentliche Bekanntmachungen des Marktes Thurnau finden Sie im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach.