Wichtige Information zum Versand der Briefwahlunterlagen

Aufgrund einer gesetzlichen Regelung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung) dürfen die beantragten Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen erst ab Montag, den 16.02.2026 ausgegeben bzw. verschickt werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass eine Ausgabe vor diesem Zeitpunkt nicht möglich ist.