Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Führungsangeboten der Marktgemeinde Thurnau
Sehr geehrte Kunden,
die Tourist-Information Thurnau ist eine Einrichtung des Marktes Thurnau und vermittelt ausgewählte Gästeführer/innen an interessierte Einzelpersonen und Gästegruppen. Vertragspartner einer solchen Führung sind der Gast bzw. der Vertreter der Gruppe einerseits und der Markt Thurnau andererseits.
Der Markt Thurnau vermittelt unterschiedliche Führungsangebote, die im Folgenden aufgeführt werden.
Lesen Sie bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.
Ortsführungen
Für die Vermittlung von Ortsführungen gelten die nachstehenden Bedingungen:
- Der Gast bzw. der Vertreter (der Gruppe) schließt mit dem Markt Thurnau einen Vertrag über eine Führung durch den Ort Thurnau mit Erläuterung der Historie und der Sehenswürdigkeiten ab.
Für die Führung wird ein Honorar von 30,00 Euro fällig. Das Entgelt wird unabhängig von der konkret zu führenden Anzahl von Personen fällig. Die Führung dauert etwa 90 Minuten. - Die Anzahl der zu führenden Personen ist auf 25 je Gruppe begrenzt. Sollten mehr als 25 Personen gleichzeitig eine Führung begehren, sind entsprechend mehrere Gruppen mit maximal 25 Personen je Gruppe zu bilden.
- Die Führung beginnt zu dem vorab vereinbarten Zeitpunkt. Sollte sich der Gast bzw. die Gruppe verspäten, so ist der/die Touristenführer/in verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.
- Wird eine Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vorher eine Absage erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages fällig und dem Gast bzw. Vertreter in Rechnung gestellt.
- Die Gästeführung beginnt im Oberen Schlosshof von Schloss Thurnau, Marktplatz 1. Treffpunkt ist am Brunnen im Oberen Schlosshof. Wünscht der Besteller einen anderen Treffpunkt, ist dies gesondert bei der Bestellung zu vereinbaren.
- Die Führung erfolgt zu Fuß und schließt die Begehung von Schloss Thurnau inklusive der unsanierten Kemenate und auf Wunsch der Källergewölbe mit ein. Für Menschen mit Gehbehinderung ist die Führung nicht geeignet.
- Die Teilnahme an der Führung, insbesondere die Begehung von Schloss Thurnau mit Kemenate und Kellergewölben, erfolgt auf eigene Gefahr!
- Anweisungen der Gästeführer/innen ist vor und während der Führung Folge zu leisten.
- Der/die Touristenführer/in übernimmt keine Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer an der Führung. Nehmen Minderjährige an der Führung teil, so muss mindestens eine erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Person für diese Minderjährigen anwesend sein.
Haftung
Der Markt Thurnau sowie die Gästeführer/innen haften nicht für Leistungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung bzw. Besichtigung.
Rechtswahl und Gerichtsstand- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Markt Thurnau findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Gerichtsstand ist Kulmbach/Bayreuth.
Öffentliche Schlossführungen
Für die Vermittlung von öffentlichen Schlossführungen gelten die nachstehenden Bedingungen:
- Führungen finden zu ausgewählten Terminen statt und umfasst Teile der nicht sanierten Kemenate und den Brückengang von Schloss Thurnau.
Für die Führung wird ein Honorar von 5,00 Euro fällig, zu entrichten im Vorfeld der Führung. Die Führung dauert etwa 60 Minuten. - Die Anzahl der zu führenden Personen ist auf 25 je Gruppe begrenzt. Führungen kommen ab einer Gruppenstärke von 5 Teilnehmern zustande.
- Für die Führung ist eine vorherige Anmeldung im Hotel Schloss Thurnau erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
- Die Führung beginnt im Oberen Schlosshof von Schloss Thurnau, Marktplatz 1. Treffpunkt ist am Brunnen im Oberen Schlosshof.
- Die Führung erfolgt zu Fuß. Für Menschen mit Gehbehinderung ist die Führung nicht geeignet.
- Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Gefahr!
- Anweisungen der Gästeführer/innen ist vor und während der Führung Folge zu leisten.
- Der/die Touristenführer/in übernimmt keine Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer an der Führung. Nehmen Minderjährige an der Führung teil, so muss mindestens eine erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Person für diese Minderjährigen anwesend sein.
Haftung
Der Markt Thurnau sowie die Gästeführer/innen haften nicht für Leistungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung bzw. Besichtigung.
Rechtswahl und Gerichtsstand- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Markt Thurnau findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Gerichtsstand ist Kulmbach/Bayreuth.
Kombinierte Schloss- und Museumsführungen
Für die Vermittlung von kombinierten Schloss- und Museumsführungen gelten die nachstehenden Bedingungen:
- Der Gast bzw. der Vertreter (der Gruppe) schließt mit dem Markt Thurnau einen Vertrag über eine Führung durch Teile von Schloss Thurnau und durch das Töpfermuseum Thurnau mit Erläuterungen ab.
Für die Führung wird ein Pauschalhonorar von 30,00 Euro zuzüglich 1,50 Euro pro Person (reduzierter Eintritt Töpfermuseum Thurnau) fällig. Die Führung dauert etwa 90 Minuten. - Die Anzahl der zu führenden Personen beträgt mindestens 10 Teilnehmer und maximal 25 Teilnehmer je Gruppe. Sollten mehr als 25 Personen gleichzeitig eine Führung begehren, sind entsprechend mehrere Gruppen mit maximal 25 Personen je Gruppe zu bilden.
- Die Führung beginnt zu dem vorab vereinbarten Zeitpunkt. Sollte sich der Gast bzw. die Gruppe verspäten, so ist der/die Touristenführer/in verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.
- Wird eine Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vorher eine Absage erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages fällig und dem Gast bzw. Vertreter in Rechnung gestellt.
- Die Führung beginnt im Oberen Schlosshof von Schloss Thurnau, Marktplatz 1. Treffpunkt ist am Brunnen im Oberen Schlosshof. Wünscht der Besteller einen anderen Treffpunkt, ist dies gesondert bei der Bestellung zu vereinbaren.
- Die Führung erfolgt zu Fuß und schließt die Begehung von Schloss Thurnau inklusive der unsanierten Kemenate mit ein. Für Menschen mit Gehbehinderung ist die Führung nicht geeignet.
- Die Teilnahme an der Führung, insbesondere die Begehung von Schloss Thurnau, erfolgt auf eigene Gefahr!
- Anweisungen der Gästeführer/innen ist vor und während der Führung Folge zu leisten.
- Der/die Touristenführer/in übernimmt keine Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer an der Führung. Nehmen Minderjährige an der Führung teil, so muss mindestens eine erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Person für diese Minderjährigen anwesend sein.
Haftung
Der Markt Thurnau sowie die Gästeführer/innen haften nicht für Leistungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung bzw. Besichtigung.
Rechtswahl und Gerichtsstand- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Markt Thurnau findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Gerichtsstand ist Kulmbach/Bayreuth.
Gruppenangebot für Tagesgäste
Für die Vermittlung von einem pauschalen Gruppenangebot für Tagesgäste gelten die nachstehenden Bedingungen:
- Der Gast bzw. der Vertreter (der Gruppe) schließt mit dem Markt Thurnau einen Vertrag über eine Führung durch Teile von Schloss Thurnau und durch das Töpfermuseum Thurnau mit anschließender Einkehr im Schlosscafé „Sattlerei“ ab.
Für die Führung wird ein Pauschalhonorar von 30,00 Euro zuzüglich 8,50 Euro pro Person (reduzierter Eintritt Töpfermuseum Thurnau, Kaffee & Kuchen) fällig. Die Führung dauert etwa 90 Minuten. Für die Einkehr werden ca. 60 Minuten gerechnet. - Die Anzahl der zu führenden Personen beträgt mindestens 10 und maximal 25 Teilnehmer je Gruppe. Sollten mehr als 25 Personen gleichzeitig eine Führung begehren, sind entsprechend mehrere Gruppen mit maximal 25 Personen je Gruppe zu bilden.
- Die Führung beginnt zu dem vorab vereinbarten Zeitpunkt. Sollte sich der Gast bzw. die Gruppe verspäten, so ist der/die Touristenführer/in verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.
- Wird eine Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vorher eine Absage erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages fällig und dem Gast bzw. Vertreter in Rechnung gestellt.
- Die Führung beginnt im Oberen Schlosshof von Schloss Thurnau, Marktplatz 1. Treffpunkt ist am Brunnen im Oberen Schlosshof. Wünscht der Besteller einen anderen Treffpunkt, ist dies gesondert bei der Bestellung zu vereinbaren.
- Die Führung erfolgt zu Fuß und schließt die Begehung von Schloss Thurnau inklusive der unsanierten Kemenate mit ein. Für Menschen mit Gehbehinderung ist die Führung nicht geeignet.
- Die Teilnahme an der Führung, insbesondere die Begehung von Schloss Thurnau, erfolgt auf eigene Gefahr!
- Anweisungen der Gästeführer/innen ist vor und während der Führung Folge zu leisten.
- Der/die Touristenführer/in übernimmt keine Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer an der Führung. Nehmen Minderjährige an der Führung teil, so muss mindestens eine erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Person für diese Minderjährigen anwesend sein.
Haftung
Der Markt Thurnau sowie die Gästeführer/innen haften nicht für Leistungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung bzw. Besichtigung.
Rechtswahl und Gerichtsstand- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Markt Thurnau findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Gerichtsstand ist Kulmbach/Bayreuth.