
Das Landratsamt Kulmbach macht aufgrund der derzeitigen Niedrigwassersituation in den Oberflächengewässern darauf aufmerksam, dass das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich einer wasserrechtlichen Genehmigung, die im Voraus beim Landratsamt zu beantragen ist, bedarf. Ausnahmsweise kann im Rahmen des s. g. Gemein- bzw. Eigentümer- und Anliegergebrauch Wasser in geringen Mengen genehmigungsfrei aus oberirdischen Gewässern entnommen …