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Aktuelles |
| Rathaus Thurnau: |
| Das Rathaus Thurnau ist am Dienstag, 14.09.10 wegen EDV-Arbeiten ganztägig geschlossen. |
| Touristik in Thurnau: |
| Thurnau ist bei den Gästen attraktiv wie nie zuvor. Die Zahl der Gästeankünfte ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über ein Viertel angestiegen - das ist Spitze im Landkreis Kulmbach. Klicken Sie bitte hier zum Pressebericht. |
| Töpfermuseum Thurnau: |
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Sonderausstellung: 47. SONDERAUSSTELLUNG vom
16. Mai bis 01. August 2010; |
| Kunsthandwerkerpfad Thurnau: |
| Video
vom Kunsthandwerkerpfad Thurnau.
Zur Frühjahrskirchweih am 18.04.10 wurde der Pfad der Kunsthandwerker vom 1. Bürgermeister Dietmar Hofmann feierlich eingeweiht. |
| VHS-Programm: |
| Das Programm für das Wintersemester 2010 (Zeitraum September 2010 bis Februar 2011) ist unter der Rubrik VHS abrufbar. |
| Schwimmbad Thurnau: |
| Das Schwimmbad Thurnau ist seit Samstag, den 15. Mai
2010 geöffnet. Sie erreichen das beheizte Thurnauer Freibad unter der Telefonnummer 09228/996657. Das Bad ist täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet (Einlass bis 19:00 Uhr) Achtung: Bei schlechtem Wetter bleibt das Bad geschlossen! |
| 2.Thurnauer Brau- und Genussfest: |
| Am Pfingstsonntag, den 23. Mai 2010 fand das 2.Thurnauer Brau- und Genussfest im Schlosshof statt. |
| Trinkwasserverordnung: | ||||||||||||||||||||||||
| Bekanntmachung vom 05.05.2010: Trinkwasseruntersuchungen Gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 informieren die Marktwerke Thurnau über die Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers für den menschlichen Gebrauch im Bereich der Wasserversorgungsanlage Thurnau (Thurnau, Berndorf, Felkendorf, Forstleithen, Hörlinreuth, Kleetzhöfe, Limmersdorf und Menchau).
Die Gesamthärte entspricht dem Härtegrad 2 (Geschirrspüler, Waschmaschine, u.a., Bereich 1,5 - 2,5 mmol/l oder 8,4 - 14 °dH). Auf Verpackungen von Waschmitteln müssen laut § 8 Abs. 1 Satz 1 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) empfohlene Mengen und/oder Dosierungsanleitungen angegeben werden. Die kompletten Untersuchungsergebnisse können bei der Marktverwaltung Thurnau
während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. |
| Angeln am Schlossweiher in Thurnau: |
| Ab Samstag, 01. Mai 2010, ist der
Schlossweiher in Thurnau für dieses Jahr wieder zum Angeln freigegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr neben Karpfen auch Hechte und Zander geangelt werden dürfen. Angelscheine erhalten Sie im Rathaus Thurnau und in der Töpferei Schnauder-Sanke, Am Damm 2, 95349 Thurnau. Auskünfte unter Tel. 09228/9510. |
| Gästeführungen in Thurnau: |
| Ab sofort werden in Thurnau Gästeführungen für Stadt-, Schloss- und Kirchenführungen angeboten. Näheres finden Sie unter der Rubrik Touristik. |
| Bürgerbus in Thurnau: |
| Hier läuft eine Umfrage, ob ein Bedarf für einen Bürgerbus vorhanden ist. Bitte füllen Sie das Formular aus und geben es an die Gemeindeverwaltung Thurnau zurück. |
| Baugebiet Bärenleite II: |
| Der Markt Thurnau hat ein neues Baugebiet in Hutschdorf "Bärenleite II" erschlossen. Ist sind noch Bauplätze vorhanden. Nähere Informationen unter 09228/95122. |
| Ehemaliges Rathaus: |
| Der Markt Thurnau beabsichtigt das Alte Rathaus in Thurnau, Rathausplatz 2, zu verkaufen, zu vermieten oder zu verpachten. Interessenten wenden sich bitte schriftlich an den Markt Thurnau, Oberer Markt 28, 95349 Thurnau. |
| Gemeinderatssitzungen: |
| Die Termine des Marktgemeinderates Thurnau und des Schulverbandes Thurnau - Kasendorf sind unter der Rubrik Aus dem Marktgeschehen abrufbar! |
| Kirchweihmärkte: |
| Kirchweihmärkte u. andere grosse Feste (bitte hier klicken) |
| Europa Symposium Thurnau: |
| Das Europa Symposium Thurnau 2010
fand vom 26.-
30.05.10 im
Schlosshof Thurnau statt.
Europa Symposium Thurnau 2009 fand vom 08.-13.06.09 statt. |
| Naturlehrpfad Tannfeld: |
| Kinder - Naturbegegnungsweg Tannfeld Die Einweihung fand am 29.05.09 um 14.00 Uhr statt. - 7 Stationen erwarten die kleinen und großen Besucher - Ausgangspunkt: Parkplatz am Ortsrand von Tannfeld Wegbeschreibung: Zum größten Teil befestigte, gut begehbare Wege Wegmarkierung: Abbildung eines Mauswiesels Weglänge: ca. 4,3 km Dauer: ca. 2,5 Stunden Eine Broschüre zum Kinder-Naturbegegnungsweg Tannfeld erhalten Sie hier. |
| Sprechtage des Notariats Kulmbach im Rathaus Thurnau: |
| Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat finden in der Zeit
von 10.00 bis 12.00 Uhr die Sprechtage des Notariats Kulmbach im Rathaus
Thurnau statt. Termine sind unter der Telefonnummer 09221/827670 anzumelden. |
| Verunreinigung durch Hundkot: |
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Verunreinigung
der öffentlichen Straßen, Gehwege, Grünanlagen, Feldwege und
landwirtschaftlichen Flächen durch Hunde |
| 1. Bürgermeister: |
| Seit Donnerstag, 01. Mai 2008, ist Dietmar Hofmann neuer 1. Bürgermeister des Marktes Thurnau. |
| Das Staatliche Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach informiert: |
| Heimische Geflügelbestände schützen -
Geflügelhaltungen melden Auf Grundlage des § 24 b der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter unabhängig von der Größe des Bestandes von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Trut-, Perl- und Rebhühnern sowie Tauben verpflichtet, seine Haltung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere sowie etwaige Änderungen der zuständigen Behörde (dem Landratsamt – Staatliches Veterinäramt Kulmbach) anzuzeigen. Entsprechende Formblätter stehen den Städten, Märkten und Gemeinden zur Verfügung. Außerdem ist die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art grundsätzlich genehmigungspflichtig (mind. 4 Wochen vorher). Diese Veranstaltungen werden mit Auflagen genehmigt, bzw. bei Tierseuchengefahr kann eine Durchführung auch untersagt werden. Den Vordruck für die Anzeige der Geflügelhaltung erhalten Sie im Rathaus Thurnau (EG Zi. 2, Herrn Förster) oder im Landratsamt Kulmbach |
| An alle Hundehalter: |
| Für die Entsorgung des Hundekots hat der Markt
Thurnau an verschiedenen Standorten im Gemeindebereich (3 mal am
Schlossweiher und je 1 mal am Eingang Friedmannskoppel und am Radweg beim
Altenheim) Hundekottütenspender aufgestellt. Weiter Informationen erhalten Sie hier! |
| Entsorgung von Elektroschrott: |
| Am 24.03.06 tritt das neue Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Nähere Informationen erhalten Sie hier. |
| Markt Thurnau: |
| Die Thurnauer Wassergebührensatzung und die Gebührenkalkulation wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für rechtmäßig erklärt. Näheres können Sie hier erfahren. |
| Wasser- und Abwasserstudie: |
| Studie zu den Wasser- und Abwasserkosten für Oberfranken. Erstellt von der IHK Bayreuth (bitte hier klicken) |
| KulTour-Pfad Franken in Thurnau: |
Nähere Informationen finden Sie hier |
| Trinkwasserverordung: |
| Bekanntmachung Landratsamt Kulmbach Vollzug der
Trinkwasserverordnung 2001; Am 1. Januar 2003 ist bundesweit eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und deren Überwachung. Über die bisherigen Vorschriften hinaus legt sie aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes fest, dass in jedem Haushalt auch zum Wäschewaschen Wasser mit Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen muss. Die Verordnung regelt nicht Einsatzmöglichkeiten für Regenwasser und entsprechende Nutzungsanlagen (Dachablaufwasser, Grauwasser, etc.) und verbietet auch nicht eine solche eigenverantwortliche private Nutzung. Im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefahren, insbesondere die mikrobiologischen Risiken, die durch eine unsachgemäße Installation oder Nutzung solcher Anlagen entstehen können, verpflichtet die neue Trinkwasserverordnung jeden Betreiber einer so genannten Regenwassernutzungsanlage, diese dem Landratsamt Kulmbach anzuzeigen; dies gilt sowohl für Anlagen, die bereits betrieben werden als auch für Neuinstallationen. Die Behörde kann vom Betreiber verlangen, dass er ihr die einschlägigen Pläne vorlegt. Eine Anzeigepflicht gegenüber der genannten Behörde besteht auch bei wesentlichen baulichen oder betriebstechnischen Veränderungen der Anlagen und bei deren Stilllegung, Für die Anzeige ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Das Landratsamt Kulmbach verfügt jedoch über entsprechende Muster-Formblätter und stellt diese auf Anforderung zur Verfügung. Die Formblätter sind auch in der Gemeindeverwaltung erhältlich. |
| Kanalgebühren für Zisternen: |
Die Gemeindeverwaltung Thurnau informiert:
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| Wasser- und Kanalgebühren: |
| Die Wasser- und Kanalgebühren betragen im Gebiet Thurnau,
Berndorf, Limmersdorf, Felkendorf, Menchau und Lanzenreuth: Wasserpreis pro m³ ab 01.11.09: 1,90 € + 0,13 € Umsatzsteuer = 2,03 € (bisher 2,00 €) Kanalpreis pro m³ für Schmutzwasser ab 01.11.08: 2,39 € (bisher 1,63 €) Kanalpreis pro m² für Niederschlagswasser ab 01.11.08: 0,26 € (bisher 0,16 €) Für die Gemeindeteile Tannfeld, Lochau, Alladorf u. Trumsdorf: Kanalpreis pro m³ ab 01.11.07: 2,11 EUR (bisher 2,62 EUR) |
| Hundesteuer: |
| Die Hundesteuersätze betragen: - Bei dem 1. Hund 25,00 EUR - Bei dem 2. Hund 45,00 EUR - Bei dem 3. und jeden weiteren Hund 65,00 EUR - Bei dem ermäßigten Hund 12,50 EUR - Bei einem Kampfhund 613,55 EUR |
(c) Gemeinde Thurnau, Thomas Förster