Aktuelles

Aktuelle Informationen

Mitteilungsblatt Markt Thurnau

 

Veranstaltungskalender 2010

 

VHS Programm Sommersemester 2010

 

Rathaus Thurnau:
Das Rathaus Thurnau ist am Dienstag, 14.09.10 wegen EDV-Arbeiten ganztägig  geschlossen.

 

Touristik in Thurnau:
Thurnau ist bei den Gästen attraktiv wie nie zuvor. Die Zahl der Gästeankünfte ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über ein Viertel angestiegen - das ist Spitze im Landkreis Kulmbach. Klicken Sie bitte hier zum Pressebericht.

 

Töpfermuseum Thurnau:

Sonderausstellung:
Peter Ruta - Zeitzeuge - Cosmopolit
vom 01. Oktober 2010 bis 06. Januar 2011   

47. SONDERAUSSTELLUNG vom 16. Mai bis 01. August  2010;
"Viva Positano - Viva Thurnau"

Internationaler Museumstag 2010

 

Kunsthandwerkerpfad Thurnau:
Video vom Kunsthandwerkerpfad Thurnau.

Zur Frühjahrskirchweih am 18.04.10 wurde der Pfad der Kunsthandwerker vom 1. Bürgermeister Dietmar Hofmann feierlich eingeweiht.

Rede des 1. Bürgermeisters Hofmann zur Einweihung

 

Thurnauer Schwanenhäuschen:
Bericht und Bild vom neuen Schwanenhäuschen.

 

VHS-Programm:
Das Programm für das Wintersemester 2010 (Zeitraum September 2010 bis Februar  2011) ist unter der Rubrik VHS abrufbar.

 

Schwimmbad Thurnau:
Das Schwimmbad Thurnau ist seit Samstag, den 15. Mai 2010 geöffnet.
Sie erreichen das beheizte Thurnauer Freibad unter der Telefonnummer 09228/996657.
Das Bad ist
täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet (Einlass bis 19:00 Uhr)
Achtung: Bei schlechtem Wetter bleibt das Bad geschlossen!

 

2.Thurnauer Brau- und Genussfest:
Am Pfingstsonntag, den 23. Mai 2010 fand das 2.Thurnauer Brau- und Genussfest im Schlosshof statt.

 

Trinkwasserverordnung:
Bekanntmachung vom 05.05.2010:
Trinkwasseruntersuchungen
Gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 informieren die Marktwerke Thurnau über die Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers für den menschlichen Gebrauch im Bereich der Wasserversorgungsanlage Thurnau (Thurnau, Berndorf, Felkendorf, Forstleithen, Hörlinreuth, Kleetzhöfe, Limmersdorf und Menchau).
Parameter: Messwert: Einheit: DIN-Normen:
Calcium 52,8 mg/l EN ISO 11885-E22
Magnesium 28,2 mg/l EN ISO 11885-E22
Kalium 4,83 mg/l EN ISO 11885-E22
Gesamthärte 13,9 °dH 38409-H6
Säurekapazität 5,40 mmol/l 38409-H7

Die Gesamthärte entspricht dem Härtegrad 2 (Geschirrspüler, Waschmaschine, u.a., Bereich 1,5 - 2,5 mmol/l oder 8,4 - 14 °dH).

Auf Verpackungen von Waschmitteln müssen laut § 8 Abs. 1 Satz 1 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) empfohlene Mengen und/oder Dosierungsanleitungen angegeben werden.

Die kompletten Untersuchungsergebnisse können bei der Marktverwaltung Thurnau während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Auf den Prüfbericht der periodischen Trinkwasseruntersuchung Seite 1-3 können Sie direkt klicken.

 

Angeln am Schlossweiher in Thurnau:
Ab Samstag, 01. Mai 2010, ist der Schlossweiher in Thurnau für dieses Jahr wieder zum Angeln freigegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr neben
Karpfen auch Hechte und Zander geangelt werden dürfen.
Angelscheine erhalten Sie im Rathaus Thurnau und in der Töpferei Schnauder-Sanke, Am Damm 2, 95349 Thurnau. Auskünfte unter Tel. 09228/9510.

 

Gästeführungen in Thurnau:
Ab sofort werden in Thurnau Gästeführungen für Stadt-, Schloss- und Kirchenführungen angeboten. Näheres finden Sie unter der Rubrik Touristik.

 

Bürgerbus in Thurnau:
Hier läuft eine Umfrage, ob ein Bedarf für einen Bürgerbus vorhanden ist. Bitte füllen Sie das Formular aus und geben es an die Gemeindeverwaltung Thurnau zurück.

 

Baugebiet Bärenleite II:
Der Markt Thurnau hat ein neues Baugebiet in Hutschdorf "Bärenleite II" erschlossen. Ist sind noch Bauplätze vorhanden. Nähere Informationen unter 09228/95122.

 

Ehemaliges Rathaus:
Der Markt Thurnau beabsichtigt das Alte Rathaus in Thurnau, Rathausplatz 2, zu verkaufen, zu vermieten oder zu verpachten. Interessenten wenden sich bitte schriftlich an den Markt Thurnau, Oberer Markt 28, 95349 Thurnau.

 

Gemeinderatssitzungen:
Die Termine des Marktgemeinderates Thurnau und des Schulverbandes Thurnau - Kasendorf sind unter der Rubrik Aus dem Marktgeschehen abrufbar!

 

Kirchweihmärkte:
Kirchweihmärkte u. andere grosse Feste (bitte hier klicken)

 

Europa Symposium Thurnau:
Das Europa Symposium Thurnau 2010 fand vom 26.- 30.05.10 im Schlosshof Thurnau statt. 

Europa Symposium Thurnau 2009 fand vom 08.-13.06.09 statt. 

 

Naturlehrpfad Tannfeld:
Kinder - Naturbegegnungsweg Tannfeld
Die Einweihung fand
am 29.05.09 um 14.00 Uhr statt.
- 7 Stationen erwarten die kleinen und großen Besucher -
Ausgangspunkt: Parkplatz am Ortsrand von Tannfeld
Wegbeschreibung: Zum größten Teil befestigte, gut begehbare Wege
Wegmarkierung: Abbildung eines Mauswiesels
Weglänge: ca. 4,3 km
Dauer: ca. 2,5 Stunden
Eine Broschüre zum Kinder-Naturbegegnungsweg Tannfeld erhalten Sie hier.

 

Sprechtage des Notariats Kulmbach im Rathaus Thurnau:
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat finden in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr die Sprechtage des Notariats Kulmbach im Rathaus Thurnau statt.
Termine sind unter der Telefonnummer 09221/827670 anzumelden.

 

Verunreinigung durch Hundkot:

Verunreinigung der öffentlichen Straßen, Gehwege, Grünanlagen, Feldwege und landwirtschaftlichen Flächen durch Hunde
Beim Markt Thurnau gingen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Verunreinigung durch Hundekot ein.
Für die Entsorgung des Hundekots hat der Markt Thurnau bereits im Jahre 2006 an verschiedenen Standorten im Gemeindebereich (3 mal am Schlossweiher und je 1 mal am Eingang Friedmannskoppel und am Radweg beim Altenheim) Hundekottütenspender zur Vermeidung von Verunreinigungen aufgestellt.
Die Hundebesitzer werden gebeten, durch intensive Nutzung dieses Angebotes für ein sauberes Ortsbild, Grünflächen und Wege zu sorgen. Die benutzten Tüten können in den nächsten Abfallbehälter entsorgt werden.
Sie können auch gerne einige Tüten vorab ziehen, falls Sie mit ihrem Hunde Wege benutzen, an denen kein Hundekottütenspender steht. Weitere Tüten sind
kostenlos auch im Rathaus erhältlich.
Hunde sind in Grünanlagen und innerorts stets an einer reißfesten Leine zu führen. Es ist vor allem untersagt, Hunde auf Kinderspielplätzen oder Bolzplätzen mitzuführen oder frei laufen zu lassen.
Wir weisen aus diesem Anlass auf die geltende Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen hin. Danach ist es verboten, eine öffentliche Straße, einen Gehweg oder eine Grünanlage durch Hunde verunreinigen zu lassen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Straße, einen Gehweg oder eine Grünanlage verunreinigen lässt, kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € belegt werden.
Falls Ihnen Hundebesitzer bekannt sind, die gegen die Verordnung des Marktes Thurnau über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen verstoßen, bitten wir Sie, diese dem Markt Thurnau unter der Nummer 09228/951-25 bzw. 09228/951-30 mitzuteilen. Die Hinweise werden vertraulich behandelt.

 

1. Bürgermeister:
Seit Donnerstag, 01. Mai 2008, ist Dietmar Hofmann neuer 1. Bürgermeister des Marktes Thurnau.

 

Das Staatliche Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach informiert:
Heimische Geflügelbestände schützen - Geflügelhaltungen melden 
Auf Grundlage des § 24 b der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter unabhängig von der Größe des Bestandes von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Trut-, Perl- und Rebhühnern sowie Tauben verpflichtet, seine Haltung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere sowie etwaige Änderungen der zuständigen Behörde (dem Landratsamt – Staatliches Veterinäramt Kulmbach) anzuzeigen. Entsprechende Formblätter stehen den Städten, Märkten und Gemeinden zur Verfügung. Außerdem ist die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art grundsätzlich genehmigungspflichtig (mind. 4 Wochen vorher). Diese Veranstaltungen werden mit Auflagen genehmigt, bzw. bei Tierseuchengefahr kann eine Durchführung auch untersagt werden.
Den Vordruck für die Anzeige der Geflügelhaltung erhalten Sie im Rathaus Thurnau (EG Zi. 2, Herrn Förster) oder im Landratsamt Kulmbach

 

An alle Hundehalter:
Für die Entsorgung des Hundekots hat der Markt Thurnau an verschiedenen Standorten im Gemeindebereich (3 mal am Schlossweiher und je 1 mal am Eingang Friedmannskoppel und am Radweg beim Altenheim) Hundekottütenspender aufgestellt. 
Weiter Informationen erhalten Sie hier!

 

Entsorgung von Elektroschrott:
Am 24.03.06 tritt das neue Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

 

Markt Thurnau:
Die Thurnauer Wassergebührensatzung und die Gebührenkalkulation wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für rechtmäßig erklärt. Näheres können Sie hier erfahren.

 

Wasser- und Abwasserstudie:
Studie zu den Wasser- und Abwasserkosten für Oberfranken. Erstellt von der IHK Bayreuth (bitte hier klicken)

 

KulTour-Pfad Franken in Thurnau:
  Nähere Informationen finden Sie hier

 

Trinkwasserverordung:
Bekanntmachung Landratsamt Kulmbach

Vollzug der Trinkwasserverordnung 2001;
Anzeigepflicht für Regenwasser- und Grauwassernutzungsanlagen

Am 1. Januar 2003 ist bundesweit eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und deren Überwachung. Über die bisherigen Vorschriften hinaus legt sie aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes fest, dass in jedem Haushalt auch zum Wäschewaschen Wasser mit Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen muss.

Die Verordnung regelt nicht Einsatzmöglichkeiten für Regenwasser und entsprechende Nutzungsanlagen (Dachablaufwasser, Grauwasser, etc.) und verbietet auch nicht eine solche eigenverantwortliche private Nutzung. Im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefahren, insbesondere die mikrobiologischen Risiken, die durch eine unsachgemäße Installation oder Nutzung solcher Anlagen entstehen können, verpflichtet die neue Trinkwasserverordnung jeden Betreiber einer so genannten Regenwassernutzungsanlage, diese dem Landratsamt Kulmbach anzuzeigen; dies gilt sowohl für Anlagen, die bereits betrieben werden als auch für Neuinstallationen. Die Behörde kann vom Betreiber verlangen, dass er ihr die einschlägigen Pläne vorlegt. Eine Anzeigepflicht gegenüber der genannten Behörde besteht auch bei wesentlichen baulichen oder betriebstechnischen Veränderungen der Anlagen und bei deren Stilllegung,

Für die Anzeige ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Das Landratsamt Kulmbach verfügt jedoch über entsprechende Muster-Formblätter und stellt diese auf Anforderung zur Verfügung. Die Formblätter sind auch in der Gemeindeverwaltung erhältlich.

 

Kanalgebühren für Zisternen:

Die Gemeindeverwaltung Thurnau informiert:
Sammlung und Verwendung von Regenwasser – Einbau von Zisternen
Immer mehr Bürger gehen dazu über Regenwasser zur weiteren Verwendung in der Toilettenanlage, für die Waschmaschine oder im Garten usw. zu sammeln. Dazu werden Zisternen auf den Grundstücken angelegt und mit der Hauswasserleitung verbunden.
Dabei ist folgendes zu beachten:

  1. Eine direkte Verbindung zwischen der Leitung aus der Zisterne und der Leitung der öffentlichen Trinkwasserversorgung darf nicht hergestellt werden (Gefahr des Rücklaufs von Regenwasser in die öffentliche Versorgung und damit Gefährdung der Gesamtwasserversorgung Thurnau).
  2. Eine Nachspeisung von Zisternen aus der öffentlichen Wasserleitung darf nur über einen offenen Zulauf bzw. über eine spezielle Vorrichtung erfolgen, die einen Rücklauf von Brauchwasser in das öffentliche Netz verhindert.
  3. Jede Brauchwasserinstallation muss vom Wasserwart abgenommen werden.
  4. Jede Herstellung bzw. jeder Einbau einer Zisterne ist der Gemeinde Thurnau zu melden (Tel. 09228/95130 oder per Email an poststelle@thurnau.de). Falls bisher nicht geschehen, bitte umgehend nachmelden.
  5. Durch die Verwendung von Regenwasser über Regenwassernutzungsanlagen wird verschmutztes häusliches Abwasser erzeugt und in die Kanalisation eingeleitet. Für die Reinigung dieses Abwassers über die Kläranlage werden entsprechende Abwassergebühren fällig. Es ist deshalb ein zusätzlicher Zähler in die Regenwassernutzungsanlage einzubauen. Der Zählerstand ist der Gemeinde mitzuteilen; er wird bei der jährlichen Wasserablesung dann mit abgelesen.
  6. Alternativ kann lt. geltender Satzung eine Pauschale von 35 % der jährlich verbrauchten Wassermenge als aus der Regenwassernutzungsanlage zugeführte Wassermenge für die Kanaleinleitung angesetzt werden.
  7. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermenge obliegt den Gebührenpflichtigen.
  8. Der Markt Thurnau wird von Zeit zu Zeit stichprobenartige Kontrollen durchführen. Dabei werden insbesondere solche Anwesen kontrolliert, die einen unterdurchschnittlichen Wasserverbrauch im Vergleich zu den im Gebäude gemeldeten Personen aufzeigen.

    Um künftige Beachtung wird gebeten.

    Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung oder der Wasserwart gerne zur Verfügung.

 

Wasser- und Kanalgebühren:
Die Wasser- und Kanalgebühren betragen im Gebiet Thurnau, Berndorf, Limmersdorf, Felkendorf, Menchau und Lanzenreuth:
Wasserpreis pro m³ ab 01.11.09
: 1,90 € + 0,13 € Umsatzsteuer = 2,03 € (bisher 2,00 €)

Kanalpreis pro m³ für Schmutzwasser ab 01.11.08: 2,39 € (bisher 1,63 €)
Kanalpreis pro m² für Niederschlagswasser ab 01.11.08: 0,26 € (bisher 0,16 €)


Für die Gemeindeteile Tannfeld, Lochau, Alladorf u. Trumsdorf:
Kanalpreis pro m³ ab 01.11.07: 2,11 EUR (bisher 2,62 EUR)

 

Hundesteuer:
Die Hundesteuersätze betragen:
- Bei dem 1. Hund  25,00 EUR
- Bei dem 2. Hund  45,00 EUR
- Bei dem 3. und jeden weiteren Hund  65,00 EUR
- Bei dem ermäßigten Hund  12,50 EUR
- Bei einem Kampfhund  613,55 EUR

 

 

(c) Gemeinde Thurnau, Thomas Förster